Die Wahlkampfanzeige des 2. Beigeordneten Gert Müllers (FWG), in der er zur Wahl von Bürgermeister Schaile (CDU) aufruft und die anderen beiden Kandidaten als nicht wählbar diffamiert, betrachten wir als grobe Pflichtverletzung, da Herr Müller als 2. Beigeordneter laut Kommunalwahlgesetz auch stellvertrender Wahlleiter ist. Wir sehen darin eine nicht zu akzeptierende, massive Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler.