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zur Antwort auf zahlreiche Fragen der SPD-Stadtratsfraktion

Veröffentlicht am 05.09.2013 in Fraktion

Micha Mohr, Mitglied SPD-Stadtratsfraktion, zur Antwort vom 20.08.2013 des Bürgermeisters Marcus Schaile auf zahlreiche Fragen der SPD-Stadtratsfraktion (Schreiben vom 12.07.2013):

Auszüge aus einem Antwortschreiben des 1. Beigeordneten Norbert König auf Anfragen der SPD-Fraktion zu den Gesamtkosten der Geburtstagsfeier von BM Schaile vom 11.06.2013 sind kursiv! Ein Teil der Stunden zur Vorbereitung fielen für das Aufbringen des Schotters auf dem Boden des Innenhofes im Hufeisen an. Der Boden hätte im Frühjahr 2013 sowieso ausgebessert werden müssen. Ärgerlich die Ausflucht, ärgerlich die Ausreden. Und Zumutung, dass man von der SPD offenbar die Akzeptanz dieser Scheinerklärungen erwartet, unerträglich, dass man uns für so „unbedarft“ (für so „blöd“) hält. Warum nicht offen und ehrlich den tatsächlichen Vorgang beschreiben? Warum nicht zugeben,
  • dass man am Abend vor dem Ereignis kurzfristig für den Boden unter dem Festzelt eine Notlösung brauchte,
  • dass ein Schotterauftrag die „günstigste“ Lösung schien, wenn die Gratulanten am nächsten Tag nicht im Schneematsch stehen sollten,
  • dass man keine Zeit hatte für langes Überlegen, aber dringend etwas tun musste, auch mit Überstunden von Mitarbeitern des Betriebshofes,
  • dass das alles nichts mit einer Sanierung des Bodenbelages im Hufeisen zu tun hatte,
  • dass spätestens zu diesem Zeitpunkt jedem klar geworden sein musste, wie unsinnig die Idee der Ortswahl für den Empfang gewesen war,
Wir hatten erwartet, dass man sich entschuldigt für die Fehlentscheidungen und Bereitschaft signalisiert, für einen entstanden Schaden gerade zu stehen. Dies hätte uns genügt. Leider nichts von alldem. Dafür fadenscheinige Erklärungen, Vorgaukeln von Weitsicht, Umsicht und Kostenersparnis. Keine der von der SPD-Fraktion gestellten Fragen wurde zufrieden stellend beantwortet, dagegen wiederum nur Ausflüchte: „Entscheidung der laufenden Verwaltung, die keinerlei Beschlussfassung benötigt“ und „basta“! Dies ist in keiner Weise vereinbar mit der oft beschworenen „konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung“. Die im Schreiben des Bürgermeisters vom 20.08.2013 herablassende Behandlung empört uns ungemein, wir bitten sehr darum, unsere mit Schreiben vom 12.07.2013 gestellten Fragen mit dem notwendigen Respekt und ohne Ausflüchte umfassend zu beantworten. Und frei nach dem Motto: Was kümmert mich das Geschwätz von gestern: Im Schreiben der Verwaltung vom 11.06.2013: „Nachdem es wenige Tage vor der Geburtstagsfeier stark schneite und in den im Hof vorhandenen Löchern des Bodens sich das Wasser sammelte, wurde Schotterbelag angefordert. Dieser Belag, der dann auf dem Boden aufgebracht wurde, wurde gestiftet als Geschenk an den Bürgermeister.“ Jetzt Vorlage für den Hauptausschuss am 05.09.2013 als Spende unter dem Stichwort: „Förderung kultureller Zwecke!“ Auffüllen Innenhof Musikschule Germersheim Im Schreiben der Verwaltung vom 11.06.2013: „Die 60 Flaschen Riesling-Sekt, die zur Begrüßung ausgeschenkt wurden, waren Sponsoring des Weingutes Pfaffmann. Ersparte Kosten: 60 Flaschen à 8,50 € = 510,-- €.“ Jetzt Vorlage für den Hauptausschuss am 05.09.2013 als Spende unter dem Stichwort: „Förderung des traditionellen Brauchtums!“ Sektempfang 50. Geburtstag Bürgermeister Das Ganze fällt dem Bürgermeister „überraschend“ nach einem Dreivierteljahr ein. Und vor allem: Es geht beim Riesling-Sekt um die Spende für ein Ereignis, das nach den einschlägigen Bestimmungen –veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr.45 - so überhaupt nicht hätte stattfinden dürfen:
Staatsanzeiger Nr. 45 Seite 2378
(Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Dr. Josef Peter Mertes, Präsident,
Trier, den 09. November 2001 - 21/102-023.023)
Allgemeinverfügung über die Gewährung von Geschenken und sonstigen materiellen Vorteilen an haupt- und ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte aus besonderen Anlässen
Hier heißt es unter IV. u. a. Mit Blick auf das Gebot sparsamer Wirtschaftsführung (§ 93 Abs. 2 GemO) kommt das Ausrichten eines Empfangs grundsätzlich nur aus Anlass der Amtseinführung oder Verabschiedung des kommunalen Wahlbeamten in Betracht
 

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