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Anträge

Wahlwerbung und Wahlplakatierung in Germersheim

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion (als pdf)

 

Adressaten: Herr Bürgermeister Schaile

Stadtrat

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

Antrag bezüglich politischer Wahlwerbung und Wahlplakatierung im öffentlichen Raum an zentralen, dafür vorgeschriebenen Plätzen

Begründung:

Auch bei den kommenden Wahlen werden die teilnehmenden Parteien durch Werbemittel auf ihre Programme und ihre Kandidaten aufmerksam machen.

Dies ist Teil unserer demokratischen Streitkultur und bietet den Wählerinnen und Wählern eine Entscheidungshilfe, um die politischen Weichen für die nächsten Jahre zu stellen.

Dabei ist die Wirksamkeit einzelner Werbemittel in der Forschung höchst umstritten, auch die der Plakate im DIN A 1 Format. Zudem haben Umfragen in verschiedenen Städten gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Flut an Plakaten eher abgeschreckt und genervt sind als diese als Entscheidungshilfe anzusehen.

Hinzu kommt, dass mit der allgegenwärtigen Plakatierung der Innenstadt und der Ein- und Ausfallstraßen Ressourcen verschwendet werden, zusätzliche Umwelt- und Entsorgungsprobleme geschaffen werden (neuester Trend: Hohlkammerplakate) und z.T. auch immer wieder die Verkehrssicherheit eingeschränkt wird.

In einer Zeit, da sich alle Parteien mehr oder minder intensiv mit dem Umweltschutzgedanken und der Schonung von Ressourcen auseinandersetzen, ist diese „Verschwendungsorgie“ gerade durch die Parteien nicht nachzuvollziehen. Die Parteien sollten mit gutem Beispiel vorangehen, ohne ihre notwendige Wahlwerbung aufzugeben oder massiv einzuschränken.

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert die Stadtverwaltung auf:

An geeigneten Stellen ausreichende Möglichkeiten der Plakatierung durch Großplakate („Wesselmänner“, Spannplakate) auszuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, an 4 bis maximal 6 Plätzen im Stadtbereich Stellwände zur Anbringung von Wahlplakaten und entsprechenden Zuweisungen für die einzelnen Parteien aufzustellen.

Eine Plakatierung/Wahlwerbung nur noch an den von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Stellen zu erlauben.

Das Aufstellen von Plakatständern, außer an durch die Ordnungsbehörde genehmigten Infoständen, und das Anbringen von Papier- und Hohlkammerplakaten o.ä. im Stadtbereich zu untersagen.

Wenn dem Beschlussantrag mehrheitlich gefolgt wird, tritt der neu gefasste Beschluss ab der nächstfolgenden Wahl in Kraft.

Ferner wird die Verwaltung damit beauftragt, entsprechend notwendige Satzungsänderungen vorzunehmen und durch den Stadtrat beschließen zu lassen.

Wir hoffen, dass die Stadt baldmöglichst ein dem Antrag entsprechendes Lösungskonzept vorlegt, das dann entsprechend der Beschlusslage umgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

(Markus Pfliegensdörfer)

Landrat

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Für uns im Bundestag

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Für uns im Landtag

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